2 Zimmer | Küche | Bad | Balkon | 1. OG | 44,50 m²
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Objektbeschreibung |
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Kaltmiete: | 233,84 € | Objektzustand: | ||
Nebenkosten*: | 115,00 € | Heizungsart: | Zentralheizung | |
Heizkosten: | in Nebenkosten enthalten | Einbauküche: | ||
Gesamtmiete: | 348,84 € | |||
Zimmer: | 2 | Kaution: | 3 Monatsmieten | |
Wohnfläche: | 44,54 m² | Provision: | keine | |
Wohnungstyp: | 1. Obergeschoss | Pkw-Stellplatz: | ||
Bezugsfrei ab: | 01.11.2024 | WBS erforderlich**: | ||
Balkon: | ||||
Terrasse: | ||||
Keller: | ||||
* Die hier genannte Höhe der Nebenkosten bezieht sich auf die Abrechnung bzw. Vorauszahlungen des Vormieters. Da diese Kosten u.a. auch von der Anzahl der Personen und der individuellen Verbrauchswerte abhängig sind, darf unsere Preisangabe hier nur als Anhaltspunkt verstanden werden. Im konkreten Fall können diese Kosten günstiger bzw. höher ausfallen. |
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** Ein Wohnberechtigungsschein wird in der Regel von der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung ausgestellt. Diese WBS genannte Berechtigung bezieht sich auf Wohnungen, die mit öffentlichen Fördergeldern gebaut wurden, um vor allem sozial benachteiligten Mietern modernen und dabei trotzdem preiswerten Wohnraum anbieten zu können. Diese Förderprogramme richten sich vorwiegend an junge Familien, Alleinerziehende, Behinderte oder ältere Menschen.
Die Kriterien zur Erlangung des Wohnberechtigungsscheins sind von Ort zu Ort verschieden und können bei den jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen erfragt werden. Selbstverständlich beraten auch wir Sie gern über die jeweiligs geltenden Bedingungen. Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung, um eine Wohnung anmieten zu können. |